Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen

Rostock Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat am 11.03.2020 eine Verfügung zu Veranstaltungen erlassen. In einer Pressemitteilung teilt die Hansestadt mit: „Es ist mit sofortiger Wirkung untersagt, im gesamten Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock öffentliche und private Großveranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab 1000 Personen durchzuführen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt, darauf zu verzichten, private und öffentliche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 200 Personen durchzuführen. Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 200 Personen müssen beim Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Vorlage einer Risikobewertung im Vorfeld angezeigt werden.”

Der Vorstand des Rostocker HC wird in den nächsten Tagen gemeinsam mit der sportlichen Leitung des Vereins und den verantwortlichen Trainern prüfen, welche Auswirkungen diese Allgemeinverfügung auf die Punktspiele des Rostocker HC, dabei insbesondere auf das Landesderby der Dolphins gegen Fortuna Neubrandenburg und das Hinspiel im Finale um die Landesmeisterschaft zwischen den zweiten Frauen und der TSG Wismar am 28. März hat.

Wir werden hierzu rechtzeitig auf unserer Website informieren.